4. April 2020

Impfempfehlungen

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Imfempfehlungen für Hunde werden auf verschiedenen Ebenen ausgesprochen und sind leider stark voneinander abweichend.

Da der Weltverband der Kleintierärzte (WSAVA) im Mai 2013 eine neue Richtlinie zur Impfung von Hunden / Welpen herausgegeben hat, möchten wir hier die Eckpunkte zusammengefasst darstellen. Der deutsche Bundesverband praktizierender Tierärzte gibt eine eigene Empfehlung heraus, die auch hier dargestellt wird. Als letztes Glied in der Kette geben auch die einzelnen Tierärzte ihre persönlichen Impfempfehlungen an die Hundehalter in ihrer Praxis weiter, auch diese unterscheiden sich oft erheblich von den Empfehlungen der beiden o. g. Organisationen.

WSAVA (Weltverband der Kleintierärzte)

Die WSAVA hat im Mai 2013 (Anlage 1) eine Änderung ihrer Richtlinie von Juni 2010 zur Hundeimpfung (Anlage 2) in Bezug auf die Hunde-Welpenimpfung veröffentlicht

Im Juni 2010 wurden bereits wichtige Eckpunkte des Impfschemas für die Core-Vaccine (Impfstoffe, die alle Welpen erhalten sollten) Staupe (S), Hepatitis (H), Parvovirose (P) [daher SHP] für Hunde neu gesetzt:

  •  So wenig impfen wie erforderlich, vorherige Überprüfung des Impftiters ist immer besser als unbedingte Impfung
  •  Es wird empfohlen, dreimal im Welpenalter zu impfen (8, 12, 16 Wochen)
  •  Man sollte nicht häufiger als alle 3 Jahre impfen (Diese Empfehlung wird im Folgenden geändert)
  •  Mit einem Jahr erfolgt eine Auffrischimpfung (Insbesondere diese Empfehlung wird im Folgenden geändert)

Und hier die wichtigsten Eckpunkte der Neufassung aus 2013:

Welpen sollten ihre letzte SHP-Impfung mit der 14. - 16. Woche bekommen. 98 % der Welpen sind damit für viele Jahre und wahrscheinlich lebenslang gegen SHP geschützt.

Die empfohlene erneute SHP-Impfung der Junghunde mit einem Jahr ist keine Auffrischung, sie ist vielmehr als Catch-up-Impfung gedacht für diejenigen Junghunde, bei denen die letzte Wiederholungsimpfung nicht gegriffen hat. Leider wird in der Empfehlung immer noch von Booster (=Auffrischimpfung) gesprochen, obwohl klar dem Booster-Effekt widersprochen wird. Eine Klarstellung dieser Begriffe ist bald zu erwarten (Anlage 3).

Die WSAVA sagt, dass man gegen SHP nicht häufiger als alle 3 Jahre impfen soll. Dies werde dahingehend missverstanden, dass man alle 3 Jahre nachimpfen muss. Aber das ist nicht der Fall, heißt es ausdrücklich in der Richtlinie: Wenn der Hund bereits Immunität gegen SHP besitzt, wird diese durch Nachimpfung nicht erhöht. Die Immunität kann man durch die Bestimmung des S und P Titers feststellen (H kommt eigentlich nicht mehr vor) - eine einmal festgestellte Immunität muss nicht erneut überprüft werden. Auch die Höhe des Titers ist nicht relevant, es reicht der Nachweis der entsprechenden Antikörper.

Mit einer weiteren SHP-Impfung muss man nicht warten, bis der Hund ein Jahr alt ist, sondern kann sie mit z. B. sechs Monaten geben - falls man sich nicht sicher ist, dass die letzte Welpenimpfung funktioniert hat (Möglichkeit der Titer-Bestimmung s.o.). Sollte auch nach mehrmaliger Impfung kein Titer nachzuweisen sein, kann es auch sein, dass der Hund impfresistent ist, also auch nach mehrmaliger SHP-Impfung keine Antikörper bildet - dies ist aber die seltene Ausnahme.

Auch zu Leptospirose und Zwingerhusten äußert sich der Weltverband relativ distanziert. Diese Impfungen gehören zu den Non-Core-Vaccinen (Impfungen, die nicht zwingend empfohlen werden).

Die Leptospirose-Impfung (L) bietet nur Schutz für ca. 12 Monate und muss daher regelmäßig im Jahresabstand aufgefrischt werden. Impfstoffe, die eine Kombination der SHP-Impfung mit der L-Impfung beinhalten, müssen also nur wg. des L-Anteils aufgefrischt werden, dies ist aufgrund der oben getroffenen Aussagen nicht zu empfehlen. Zudem hat die L-Impfung die meisten Impfreaktionen aller o. g. Impfungen zu verzeichnen. Daher empfiehlt die WSAVA diese Impfung nur für Hunde mit einem bekannt hohen Risiko (Zwingerhaltung, Tierheim, Großrudel, gefährdete Regionen etc .).

Zwingerhusten (Z) nimmt üblicherweise einen milden Verlauf, vergleichbar mit einer Erkältung beim Menschen. Daher empfiehlt die WSAVA die Z-Impfung nur bei Zwingerhaltung oder wenn diese Impfung anderweitig vorgeschrieben oder vorgegeben ist.

Die Tollwut-Impfung ist getrennt zu sehen, sie wird weltweit vorgeschrieben. Früher wurden Hunde jedes Jahr geimpft, Test haben jedoch gezeigt, dass die meisten Impfstoffe eine Wirksamkeit von mindestens 3 Jahren haben - diese wurden dann für ein Impfintervall von 3 Jahren zugelassen. Zu beachten ist hier, dass auf Auslandsreisen der Impfschutz bei Grenzübertritt mindestens 21 Tage bestanden haben muss - also vor dem Urlaub rechtzeitig impfen.

Somit ergibt sich folgendes von der WSAVA empfohlene Impfschema:

8 Wochen

SHP

12 Wochen

SHP + Tollwut

16 Wochen

SHP

nach der 20. Woche

Titertest S+P (z. B. Schnelltests für Tierärzte
VacciCheck v. Biogal / TiterChec v. Zoetis)

6 Monate - 16 Monate

SHP nur falls Titer nicht nachweisbar

Alle 3 Jahre

Tollwut mit 3-Jahres-Impfstoff

BPT (Bundesverband Praktizierender Tierärzte)

Die "Ständige Impfkommission im Bundesverband Praktizierender Tierärzte e. V.", das deutsche Pendant der weltweit operierenden Organisation WSAVA, hat im Juli 2013 eine neue Version ihrer "Leitlinie zur Impfung von Kleintieren" vorgelegt (Anlage 4).

Leider war wohl der Abstand zwischen Veröffentlichung der WSAVA und der Veröffentlichung dieser Leitlinie zu kurz, um die WSAVA-Änderungen in dieser deutschen Richtlinie zu berücksichtigen . So hält man fest an der Dreijahresimpfung gegen Staupe-Hepatitis-Parvovirose und die Leptospirose-Impfung zählt im Gegensatz zu den Empfehlungen der WSAVA immer noch zu den Core-Vaccinen. Hier ist eine Änderung also erst bei Veröffentlichung der nächsten Leitlinie zu erwarten.

Praktizierende Tierärzte

Viele uns bekannte Tierärzte halten an einer durchgehenden jählichen Impfung fest, oft sogar für Tollwut (mit Ein-Jahres-Impfstoffen). Dies ist in Anbetracht der oben aufgeführten Empfehlungen nicht mehr zeitgemäß und sollte hinterfragt werden.

So machen wir es...

Unsere Welpen werden mit 8 Wochen von unserem Tierarzt gegen Staupe, Hepatitis und Parvovirose (SHP) sowie Leptospirose (L2 oder L4) geimpft. Die von vielen Tierärzten empfohlene Impfung gegen Parainfluenza (oft als Zwingerhusten bezeichnet) lassen wir nicht durchführen. Wir haben im Laufe der Jahre als Züchter die Erfahrung gemacht, dass eine Erkältung sowohl bei geimpften als auch bei ungeimpften Welpen vorkommt und kaum unterschiedlich ausfällt, was den Schweregrad betrifft. Ein Husten ist lästig und ansteckend aber in der Regel nicht gefährlich. Nach dem Motto "So viel wie nötig, so wenig wie möglich" lassen wir diese Impfung daher weg.

Im Anschluss an die 8-Wochen-Impfung empfehlen wir eine Wiederholungsimpfung gegen die o.g. aufgeführten Erkrankungen mit 12 Wochen. Eine  3. Impfung mit 16 Wochen ist in unseren Augen nicht erforderlich. Aber hier liegt die Verantwortung selbstverständlich beim neuen Besitzer. 

Ganz besonders am Herzen liegt mir, die für Reisen ins Ausland erforderliche Tollwut-Impfung nicht bereits mit 12 Wochen zusammen mit SHPL zu impfen, sondern von der genannten Impfung zu trennen und möglichst ein halbes Jahr hinauszuzögern - spätestens aber 3 Wochen vor der ersten geplanten Fahrt ins Ausland.

Darüber hinaus schließen wir uns den oben genannten Empfehlungen im Hinblick auf die Auffrischung im Abstand von 3 Jahren an. Ausnahme hier die Impfung gegen Lepstospirose. Wenn Sie entscheiden, dass diese für Ihren Hund erforderlich ist, muss sie jährlich wiederholt werden.

Quellen:

Original-Dokumente (siehe Anlagen, dort auch als PDF herunterzuladen) und
 Blog: "Haustiere impfen mit Verstand"

Anlagen:

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